Gericht stoppt Drohner Windkraftrad-Pläne

Bürgermeister Ekkehardt Stauss bestätigte der STEMWEDER ZEITUNG auf Anfrage den Eingang des schriftlichen Urteils. Das Landschaftsbild würde durch eine solche Anlage nachhaltig gestört, urteilt das Gericht. Eine Revision vor dem
Bundesverwaltungsgericht ist nicht möglich.
Somit bleibt der Gemeinde ein neuer Streit um das Thema Windkraft erspart. Noch gut in Erinnerung sind die hitzigen Debatten und die vergiftete Atmospähre zwischen Gegnern und Befürwortern, als vor zehn Jahren der Windpark in Oppendorf ausgewiesen werden sollte.
Allerdings standen in den vergangenen Wochen die Vorzeichen gar nicht gut, dass der Prozess in Münster noch zugunsten Stemwedes ausgehen könnte. Die Gemeinde war auch nur als »Beigeladene« in Münster beteiligt. Siekmeyer klagte gegen das Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz, das den Bau des Windrades untersagt hatte, weil Stemwede sein Vorranggebiet für Windenergienutzung in Oppendorf – und nicht in Drohne – ausgewiesen hatte.
Obwohl der Hüllhorster mit seiner Klage bereits beim Verwaltungsgericht Minden gescheitert war, zog er vor das Oberverwaltungsgericht Münster. Seine Begründung: Die Gemeinde Stemwede habe hinsichlich ihres Flächennutzungsplanes »Vorranggebiet Windkraft« das Drohner Gebiet zu oberflächlich und zu pauschal abgelehnt.
Aus Münster kamen unerwartet Signale, die dem Kläger recht gaben und in der Gemeinde für Unruhe sorgten. Schließlich hatte sich auch die Drohner Vereinsgemeinschaft klar gegen ein weiteres Windrad in ihrem Heimatdorf ausgesprochen. Der Berichterstatter des Gerichts teilte jedoch bei einem Ortstermin teilweise Siekmeyers Meinung und sprach wegen der benachbarten neuen Windkrafträder auf Bohmter Gebiet, aufgestellt im vergangenen Jahr, sogar von »einem ohnehin schon vorbelasteten Gebiet.«. Der Besuch des Münsteraners gipfelte sogar in dem Vorschlag, die Gemeinde solle sich doch mit Siekmeyer an einen Tisch setzen und einen Kompromiss aushandeln.
Doch Bürgermeister Ekkehardt Stauss gab nicht nach: Ausgestattet mit dem Rückhalt der Stemweder Kommunalpolitik ließ er es auf ein Urteil ankommen. Diese Hartnäckigkeit hat sich jetzt ausgezahlt. Trotz aller Erleichterung will die Gemeinde Stemwede aber aus dem Gerichtsverfahren Lehren ziehen. »Der Flächennutzungsplan für die Windkraftnutzung wird überarbeitet«, verspricht Stauss. »Wir liefern eine sorgfältige und detaillierte Begründung nach, warum Drohne nicht für weitere Windkraftanlagen geeignet ist. Es wäre schließlich fatal, wenn der Flächennutzungsplan seine Rechtskraft verlieren würde.«
Siekmeyers Bemühungen, in Drohne Windräder zu bauen, begannen bereits 1997. Damals hatte er zehn 100-Meter-Anlagen beantragt. Die Gemeinde Stemwede versagte schon damals ihr Einvernehmen, weil sie die Errichtung von Windturbinen in einem einzigen Gebiet bündeln wollte. Sie befürchtete ansonsten eine Verspargelung der Landschaft. Die Wahl für dieses Vorranggebiet fiel auf Oppendorf/Oppenwehe. Dort sollte es allerdings unerwartet großen Ärger mit Anliegern und Kritikern geben.
Siekmeyer machte zwischenzeitlich einen Rückzieher von seinen Drohner Plänen, hakte dann aber noch einmal nach. Statt der zehn Anlagen wolle er nur noch ein einziges Windrad in Drohne bauen. Weil Stemwede mittlerweile den – bereits gefüllten – Oppendorfer Windpark ausgewiesen hatte, versagte der Kreis Minden-Lübbecke dem Hüllhorster die Baugenehmigung.
Richtete sich die erste gescheiterte Klage vor dem Verwaltungsgericht Minden noch gegen den Kreis, war es jetzt in Münster das Amt für Umwelt und Arbeitsschutz.
»Das liegt an den gesetzlichen Bestimmungen. Da mittlerweile auf niedersächsischem Gebiet, direkt an der Grenze zu Stemwede, ein Windpark der Gemeinde Bohmte ausgewiesen ist, hätten weitere Turbinen den Status einer Windfarm geschaffen«, erklärte Ekkehardt Stauss. »Solche Größenordungen darf nicht mehr der Kreis, sondern das Amt für Umwelt und Arbeitsschutz genehmigen.«

Begründung des Urteils
»Das schützenswerte Landschaftsbild würde durch die Errichtung der Windkraftanlage auf der vom Kläger dafür vorgesehenen Fläche in einer nicht mehr hinzunehmenden Weise gestört«, urteilt das Oberverwaltungsgericht Münster. Weiter heißt es: »Die Windkraftanlage würde zum einen einen erhebli²chen Störfaktor in der von Bebauung freien und vom Wechsel zwischen gliedernden Elementen und flachem Grünland geprägten Landschaft darstellen. Zum anderen würde die Windkraftanlage die besonderen Blickbezüge auf den Stemweder Berg verstellen. Bei einer zusammenfassenden Würdigung dieser Umstände ist die Errichtung einer Windkraftanlage an der vom Kläger vorgesehenen Stelle mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht zu vereinbaren.«
Der Drohner Bereich zeichne sich durch seine Bebauungsfreiheit aus. Diese stelle für sich ein schützenswertes Gut dar, da weite Teile des übrigen Kreisgebiets durch ein hohes Maß an Zersiedelung geprägt seien, meint das Gericht. Dieser Bebauungsfreiheit komme auch deshalb ein besonderes Gewicht zu, weil gerade das Landschaftsbild nordöstlich der Drohner Straße durch Baumreihen, Feldgehölze sowie auch kleinere Waldzonen gekennzeichnet sei, die in die vorhandenen Felder und Wiesen eingebettet wären und damit der Landschaft ihre typische Prägung verliehen. Zudem sei von dort aus auch der Blick auf den Stemweder Berg zu schützen.