
Der FDP-Minister Daniel Bahr regt aus Kostengründen die Einführung von Altersgrenzen in der medizinischen Behandlung an. Der Ökonomisierungswahn im Gesundheitswesen feiert fröhliche Urstände.
Dass diese bereits vor rd. 10 Jahren von dem CDU-Präsidiumsmitglied Mißfelder angestoßene Diskussion, nun von dem zuständigen Minister der Bundesregierung fortgeführt wird, zeigt in welcher ethischen Schieflage sich beide befinden.
Der damalige Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe sagte vor 10 Jahren: „Die Einführung von Altersgrenzen für medizinische Behandlung erinnert an Euthanasie unter anderen Vorzeichen“. Dieses Urteil ist auch heute noch gültig.
In unserem Grundgesetz steht: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden“. Das Wort – „Niemand“ meint wirklich alle, gleich welchen Alters.
Die geforderte Einschränkung von Operationen bei Erreichen eines bestimmten Alters ist also weder ethisch noch rechtlich vertretbar. Sie ist an Menschenverachtung nicht zu überbieten.
Wir, die AG 60plus der SPD NRW, treten für ein menschenwürdiges Leben aller bis zum letzten Tag des Lebens ein. Deshalb lehnen wir es entschieden ab, Operationen und andere lebenserhaltende Maßnahmen nur bestimmten Altersgruppen zugänglich zu machen.
Wir sagen: Ärzte sind dem Leben und dem Erhalt der Gesundheit aller verpflichtet. Das muss so bleiben. Politik darf nicht unter dem Diktat einer populistischen Rationierungsdebatte Ärzten die Rolle zuweisen, sie sollen darüber befinden von welchem Alter an Operationen unter Kostengesichtspunkten zu teuer sind. Sie müssen auch in Zukunft allein unter medizinischen Gesichtspunkten frei entscheiden können welche ambulante oder operative Behandlung erforderlich ist. Dies ist der Maßstab der für alle Menschen, gleich welchen Alters, Gültigkeit haben muss.