Für die SPD soll der Mensch im Mittelpunkt stehen

v.L: Thomas Rust (AOK-Nord/West), Christian Schultz (Diakonie Stiftung Salem), AG 60plus Vorsitzender Dieter Pohl, Inge Howe (Stellv. Vorsitzende der SPD Landtagsfraktion), Achim Post MdB und Burkhard Blienert MdB und Mitglied im Gesundheitsausschuss

Die AG 60plus der SPD im Unterbezirk Minden-Lübbecke hatte zu einem Informationsabend zum Thema „Pflege“ eingeladen. Vor vielen Gästen konnte der Vorsitzende Dieter Pohl neben dem heimischen Bundestagsabgeordneten Achim Post, der auch die Moderation des Abends übernahm, den Bundestagsabgeordneten Burkhard Blienert, die Landtagsabgeordnete Inge Howe, Thomas Rust von der AOK Nord-West und Christian Schultz von der Diakonie Stiftung Salem im Landgasthaus Rohlfing begrüßen.

Zum Einstieg erläuterte Burkhard Blienert mit Hilfe einer Präsentation die wichtigsten Punkte des 1. Pflegestärkungsgesetzes aus Sicht der SPD:
Die Leistungen in der ambulanten und stationären Pflege sollen in allen Pflegestufen um vier Prozent
angehoben werden.
Die Leistungen für die häusliche Pflege werden um 1,4 Milliarden Euro angehoben. Diese fließen z. B. in die
bessere Kombinierbarkeit von Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Leistungen der Tages- und
Nachtpflege sind bis zu einem bestimmten Betrag wechselseitig anrechenbar. Die Dauer wird
flexibilisiert. Somit werden die Wahlmöglichkeiten erhöht.
Statt wie bisher 4 Wochen sind nun 8 Wochen Kurzzeitpflege im Jahr möglich – wenn die entsprechenden
Leistungen aus der Verhinderungspflege nicht in Anspruch genommen werden. D. h. die Tages- und
Nachtpflege kann künftig eigenständig in Anspruch genommen werden, ohne sie auf Pflegegeld oder
ambulante Sachleistungen anrechnen zu müssen. Auch an Demenz Erkrankte können künftig davon
profitieren.
In der häuslichen Pflege werden die niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote gestärkt. Künftig
können Pflegebedürftige ihr Sachleistungsbudget bis zur Hälfte umwidmen, um die Kosten für Betreuungs- und
Entlastungsangebote zu erstatten. Die Betreuungsleistung kann z. B. auch darin bestehen, dass ein/e
Betreuer/in dem oder der Pflegebedürftigen aus Büchern vorliest oder sie gemeinsam über die Biografie
des Pflegebedürftigen sprechen.
Die Zuschüsse für Umbaumaßnahmen und Pflegehilfsmittel werden erhöht, die Zuschüsse für
wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von 2.557 Euro auf bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme.

Im Anschluss der Ausführungen von Burkhard Blienert erklärte Inge Howe die wichtigsten Änderungen des Wohn-und Teilhabegesetz NRW, kurz GEPA.
Das Gesetz formuliert hohe Ansprüche an das Selbstbestimmungsrecht älterer pflegebedürftiger Menschen, an die Realisierung einer qualitativen Unterstützungsstruktur durch Beratungsangebote, Pflegeeinrichtungen und alternativen Wohnformen.
Mehr Daheim statt Heim entspricht dem sozialpolitischem Grundsatz bestehender Sozialgesetze, nämlich ambulant vor stationär. Diesem Grundsatz ein bestimmendes Gewicht zu geben, verbunden mit dem Hinwirkungsgebot der UN-Behindertenrechtskonvention, zeigt die Zukunftsfähigkeit des Gesetzgebungsvorhabens.
Ambulant vor stationär heißt nicht ambulant statt stationär. Wir brauchen alle Versorgungsbereiche, den ambulanten und den stationären. Wir brauchen teilstationäre Angebote, Kurzzeit, Tages und Nachtpflege.

Die Vertreter von AOK und Stiftung Salem waren übereinstimmend der Meinung, dass beide Gesetze für Patienten und Pflegeeinrichtungen sowie dem Pflegepersonal gute und wichtige Verbesserungen bringen.

Zum Abschluss bedankte sich der Vorsitzende der Minden-Lübbecker AG 60 plus Dieter Pohl sowohl bei den Referenten als auch bei den Teilnehmern der Veranstaltung.